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1559 BÜHLAU im Amtserbbuch von Stolpen

von | 30. Juni 2025 | History Blog | 0 Kommentare

Im März ging ich in unser Bürgerhaus, um seit einer langen Zeit wieder eine Präsentation zur Geschichte unseres Dorfes vorzuführen!

MeinThema war: Die Anfänge der Dokumentation über unser Dorf Bühlau!

Als Matthias Oeder unser Dorf auf seine Karte um 1580 aufnahm, geschah das im Auftrag des Kurfürsten!

Diesem Auftrag vorausging im Jahre 1559 die Niederschrift aller Dörfer seines neuen Besitzes in dem Amte Stolpen. In diesem Amte wurden alle Lehen (das vom Kurfürsten den Bauern erblich geliehene Land) mit Größe, Vor- und Familiennamen, Zinsen und Abgaben in das Amtserbbuch eingetragen. Hinzu kamen die Erbgärtner, die ein Stück geliehenes Land zur Bewirtschaftung hatten.

Beigefügt wurde der Richter ohne Angabe des Lehen und dem Lehngericht.

Die Bauern trugen Namen, die heute noch im Dorf aktuell sind: Berge, Fuchs, Winkler! Die Vornamen waren vorwiegend von Geistlichen entlehnt: Hans (Johannes), Jacof(Jacob), Merten (Martin), Laux(Laurentius), Valten (Valentin)

Eine besondere Gruppe waren die Häusler. Es wurde betont, dass alle „Häuslein“ auf Bauernland standen. Ihre Rechte und Abgaben musste der Bauer vertreten.

Es bleibt im Dunkeln, wieviel Land bei der Besiedelung jeder Siedler zugewiesen bekam. Die im Jahre 1559 aktuell bezeugten Lehen beginnen bei 2,5 Ruthen(5 ha) und enden mit 15 Ruthen(30 ha). 12 Ruthen entsprachen einer Hufe und sind heute 24 ha.

( Die Fränkische Hufe mit 23,9 ha)

Drei 30 ha große Bauernhöfe sind heute die Anwesen Seifert und Müller und ein Rest „An der Hohle“ westlich am Hang. Ein Teilstück ist das Anwesen Förster.

Nach Größe und Produktivität des Lehens, wurden jährlich Zinsen, Naturalien und Produkte durch das Amt Stolpen zugewiesen.

So lieferte der 15 Ruthen Hof von Caspar Berge:

13 Gulden zu Michaelis (29.9.) als Zins ins Amt Stolpen, 3 Scheffel Korn, 3 Scheffel Hafer, 3 Hennen, 15 Eier, 1 Käse
und
der 12 Ruthen Hof von Ungsten Ohme:
6 Gulden zu Walpurgis (30.4.) als Zins und 6 Gulden zu Michaelis (29.9.) als Zins ins Amt Stolpen, und 2 Hennen

Die Verkäufe der Erbgüter wurden in Gerichtsbüchern festgehalten, die ab 1614 verfügbar sind.

In diesen Gerichtsbüchern sind Familien, der jeweilige Lehnrichter, der Amtmann in Stolpen und die vorhandene Situation erfasst; ebenso die Verkaufssumme und die zeitgenössischen Zahlungsmittel!

Und einiges merkwürdige und Kurioses steht auch drin!

Es lohnt sich, unser Dorf in der Vergangenheit kennenzulernen!

 

 

 

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