8. Station — Erbgericht

von | 16. September 2006 | Stationen | 0 Kommentare

Bei Kaffee und Kuchen im Innenhof erzählte der jetzige Besitzer über die Geschichte des Erbgerichtes und seine Pläne für die Zukunft.

Das Erbgericht  (Lehngut)

In den meisten Dörfern unserer Gegend gab es ein Erbgericht. (auch Erblehngericht genannt) Das Richteramt war in den meisten Fällen erblich. Nur ganz selten in Stiftsgebieten finden wir im Ausnahmefall auch ein „wälzendes“ Richteramt.

In Bühlau und den meisten umliegenden Orten bestand außer dem Richteramt 1559 noch ein besonderer „Dingstuhl“ für die Dorfbewohner. In diesem wurde einmal Jährlich ein „Jahresding“ (Gericht) gehalten.
Von 1493 bis 1559 fand auf Anordnung des Bischofs Johan VI die Rechtssprechung nur in Stolpen statt. Vor 1493 jedoch kamen bischöfliche Gerichtsbeamte in die Dörfer.
Da durch die neue Anordnung von 1493 die bischöflichen Richter vom Dorfrichter nicht mehr beköstigt werden mussten, waren die Ortsrichter verpflichtet jährlich 12 böhmische Groschen an die bischöflichen Ämter in Stolpen zu zahlen.

Die Bühlauer Erbrichter sind seit 1527 namentlich bekannt.
Am 30.12.1527 übergab Johann VII dem Porcius Richter das Erblehngericht zu Belaw (Bühlau).
1559 übernahm dessen Sohn Paul Richter das Amt.
Am 15.3.1599 schreibt man Das Lehnrichtergut in Bile ist dem Amte Stolpen heimgefallen, es soll mit dem Bruder des Lehnrichters besetzt und das Lehnpferd den Schlössern zu Stolpen ausgefolgt werden.

Am 22.3.1681 übergibt der Amtmann dem Richter Christoph Büttner das Bühlauer Erbgericht.
Am 29.6. 1734 wird die Genehmigung zur Errichtung einer Schmiede auf dem Richtergut zu Bühlau erteilt. Aus dieser Schmiede ist später die Gottlöbersche Wirtschaft entstanden.

Auf dem Gelände des Bühlauer Erbgerichts, am Feldweg unterhalb des Hutberggipfels, markiert noch im 19 Jh. ein Holzkreuz die Grabstelle eines französischen Soldaten aus den Napoleonischen Kriegen. Der genaue Ort dieses Grabes ist heute nicht mehr bekannt.

Da auch besonders im ehemaligen Stiftsgebiet die Kinder aus Erbrichterfamilien meist berufs- und standesgemäß verheiratet wurden, sind heute noch verwandtschaftliche Beziehungen zwischen diesen Familien nach zuweisen.
So war die Familie Richter zwischen 1490 und 1614 Erbrichter in Bühlau, Großdrebnitz, Kleindrebnitz und Belmsdorf.
Die Familie Klahre dagegen besaß zwischen 1638 und 1846, das Richteramt in Weickersdorf, Belmsdorf und Großdrebnitz. Die Erbrichter der Familie Klahre waren mit der Familie Hartmann (in Lauterbach und Weickersdorf, 1586 – 1766) verwandt, was auch für den Nachkommen des Erbrichters Christoph Büttner aus Bühlau (ab 1681) zutrifft.

Die den Büttners in Bühlau folgende Erbrichterfamilie Huhle hatte zu Beginn des 19Jh. den tragischen Tod von drei Kindern zu beklagen (Pauline, Ferdinand und August), was aus einem vor der Bühlauer Kirchentür eingelassenen Gedenkstein hervorgeht.

 

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